Gesetzesentwurf „Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ 🎥

Sehr geehrte/r Präsident_In,

sehr verehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Generation meiner Großeltern kannte noch den grünen Daumen. Die meisten Jugendlichen heute kennen wohl eher den blauen Daumen: Den „Like-Button“ bei Facebook. Der steht nicht für die Umwelt, sondern für die digitale Welt. Das ist Teil der Realität, des Lebensalltags, geworden. So hat das Netz unsere Gesellschaft verändert.

Bestehen bleibt die alte Erkenntnis: Wissen ist Macht.

Und dieses Wissen wird mehr und mehr über unsere Daten erfasst, die wir als digitale Fingerabdrücke hinterlassen und die eine wertvolle Ware geworden sind – das Wissen, über unsere Gewohnheiten, unser Konsumverhalten, unsere Vorlieben, Beziehungen und Einstellungen.

Wenn Sie Internetseiten mit dem blauen Facebook-Daumen besuchen, dann erhält das Unternehmen mit Hilfe von so genannten „Cookies“ hierüber Nachricht. Ganz gleich, ob Sie überhaupt Kunde sind.

Es wird festgehalten: Wie lange sehen wir uns eine Werbeanzeige an? Wann kaufen wir ein? Wo kaufen wir ein? Wieviel Geld geben wir aus? Das meiste ist rechtens, vieles fragwürdig, manches schlichtweg illegal.

Deswegen braucht es mindestens Aufklärung, die Möglichkeit des Einzelnen zu verstehen, was er gerade preisgibt UND es braucht wirksamen Schutz bei Verstößen gegen unsere Datenschutzgesetze.

Oftmals willigen wir ein, ohne einen wirklichen Überblick zu haben, was in den seitenlangen Datenschutzerklärungen steht. Weil wir davon ausgehen, das auch im Netz Recht und Gesetz herrschen.

Klar ist: Wenn Sie im Internet etwas bestellen, braucht das Unternehmen ihre Adresse, damit Sie ihr Paket bekommen.

Aber: Wenn unsere Daten gegen unseren Willen missbraucht werden, kann das unangenehme Folgen haben, wenn ihre geschützte Telefonnummer oder Adresse plötzlich auf öffentlichen Webseiten oder kommerziellen Anbietern landet.

Wer von ihnen geht zum Anwalt, weil er Versandkataloge und Werbung bekommt, die er nicht bestellt hat?

Fakt ist: Nach derzeitiger Rechtslage ist es für einen Verbraucher kaum möglich und auch nicht finanziell zumutbar, gegen Datenschutzverstöße rechtlich vorzugehen. Nun mögen manche argumentieren, damit könne man ja wohl im Einzelfall noch leben! Ich bin damit NICHT einverstanden.

Und wenn dieses widerrechtliche Verhalten nun aber tausende Menschen betrifft? Dann stellt das eine erhebliche Benachteiligung der Verbraucher gegenüber den Vertragspartnern dar!

Genau damit beschäftigt sich der vorliegende Gesetzentwurf. Verbraucherverbände sollen die Möglichkeit bekommen, auch bei Datenschutzverstößen zu klagen. Das ist per se ein Gewinn und ein Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land, weil hier eine Lücke bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten geschlossen wird.

 

Im Detail werden wir sicher noch einiges diskutieren müssen.

 

Mein Vorschlag: Lassen Sie uns aus dieser guten Vorlage gemeinsam ein gutes Gesetz machen.


Das Video zu meiner Rede könnt ihr euch hier anschauen: