Eine Gesetzreform zur Vereinfachung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch soll zukünftig die Grundsicherung für Arbeitssuchende entbürokratisieren, die Arbeit der Job-Center erleichtern und die Verfahren beschleunigen. Nach Ansicht von Fachleuten und Kritikern kann dies jedoch zur Kürzungen bei dem Leistungsbezug von langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden führen. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Herne/Bochum II, Michelle Müntefering:
„Mit dieser Gesetzesreform sollen Verfahrensvereinfachungen erzielt werden, die für alle zu Verbesserungen führen. Eine Entbürokratisierung darf jedoch nicht zu Kürzungen bei den Betroffenen führen. Ich begrüße daher, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun erklärt hat, dass der Abschnitt der Gesetzesnovelle, die Alleinerziehende betrifft, noch einmal überarbeitet werden soll. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die SPD-Bundestagsfraktion verhandeln jetzt mit den Koalitionspartnern CDU und CSU über eine Neufassung dieser Passagen. Es braucht eine Regelung, die eine Schlechterstellung, bzw. Leistungskürzungen bei Alleinerziehenden ausschließt.“