Alleinerziehende, die ohne Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil auskommen müssen, erhalten in Zukunft für ihre minderjährigen Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Der Deutsche Bundestag hat die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehenden beschlossen. Danach entfallen die bisherige Altersgrenze von zwölf Jahren und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren. Schon ab Juli dieses Jahres profitieren Alleinerziehende von der Verbesserung.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering dazu: „Der Einsatz von Bundesfamilienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt. Damit haben wir Alleinerziehenden eine ihrer vielen Sorgen abgenommen. Denn die finanzielle Belastung endet nicht mit dem 12. Lebensjahr oder nach 72 Monaten. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Kosten – für Kleidung, Freizeit und anderes. Hier schaffen wir Planungssicherheit.
Es ist für die Alleinerziehenden egal, ob Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen können oder nicht zahlen wollen. Wenn kein Geld vom Ex-Partner kommt, fehlt ihnen das Geld im Portemonnaie. Oft geraten sie und ihre Kinder dann in Armut. Alleinerziehende haben es im Alltag besonders schwer. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und die alltäglichen Herausforderungen allein meistern. Deshalb hatten wir besonders ihre Bedürfnisse im Blick, als wir zuletzt den steuerlichen Entlastungsbetrag und das Kindergeld erhöht haben. Auch mit der höheren Bundesbeteiligung für mehr und bessere Kitaplätze greifen wir gerade ihnen gezielt unter die Arme.“