Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bei Störung der Lieferketten

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering berichtet: „Heute hat das Bundeskabinett die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet.“

Während der COVID-19-Pandemie hat sich Kurzarbeit als ein wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen bewährt. Mit der Verlängerung wollen wir den Betrieben der Zugangserleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes auch für den Fall unter die Arme greifen, dass sich die Lieferkettenproblematik in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte. Für die Unternehmen und die Beschäftigten in Herne und Bochum ist dies eine gute Nachricht. Wir stellen damit sicher, dass die Beschäftigungsverhältnisse auch in der aktuellen Situation im dritten Quartal 2022 sicher sind und Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen, bleiben weiterhin bis zum 30. September 2022 herabgesetzt.

Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet.
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.